Ausführungsgesetz zur neuen Schuldenregel

Veröffentlicht am 20.06.2012 in Landespolitik

Zur heute anstehenden Verabschiedung des Ausführungsgesetzes zur neuen Schuldenregel der Landesverfassung erklären der SPD-Landtagsfraktionsvorsitzende, Hendrik Hering, und der finanz- und haushaltspolitische Sprecher, Thomas Wansch:

„Bereits der Doppelhaushalt 2012/2013 hat deutlich gemacht, dass die rot-grüne Koalition die neue Schuldenregel der Landesverfassung konsequent umsetzt und mit den Schwerpunkten einer sozial und ökologisch nachhaltigen Politik verbindet.

Mit der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes setzen wir diesen Kurs fort. Das Gesetz enthält wichtige Präzisierungen zentraler Bestandteile der neuen Schuldenregel. Und es definiert glasklare Kriterien für die wenigen Ausnahmen von der Regel für den Zeitraum ab 2020. Bis dahin wird die Zielmarke eines Haushalts ohne Neuverschuldung erreicht werden.

Es ist bedauerlich, dass die CDU bei dieser wichtigen Frage aus parteitaktischen Überlegungen die Kraft zum gemeinsamen Vorgehen verlassen hat. Aber weder können wir die Verfassung zum Spielball solch parteipolitischen Taktierens machen, noch wollen wir gerade im Falle der Notwendigkeit von Strukturanpassungskrediten eine handlungsunfähige Landesregierung, sondern eine Landesregierung, die ihre Verantwortung ausübt und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch zu ihr steht. Deshalb ist die CDU-Forderung untragbar, Strukturanpassungskredite, die nach strikten Ausnahmeregelungen ab 2020 erlaubt sind, wenn es aufgrund bundes- oder europapolitischer Entscheidungen zu massiven Veränderungen der Einnahme- oder Ausgabenseite des Landeshaushalts kommt, an eine 2/3-Mehrheit des Landtags zu binden.“

 
 

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