Hendrik Hering: Verfassungsgericht bestätigt Wahlkreiszuschnitt

Veröffentlicht am 06.11.2015 in Pressemitteilung

Zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofs gibt Hendrik Hering, direkt gewählter Abgeordnete des Wahlkreises 5 Bad Marienberg/Westerburg folgende Stellungnahme ab: 

Ich habe keine Sekunde gezweifelt, dass der Landtag bei der Neueinteilung der Wahlkreise verfassungsgemäß entschieden hat. Ich bin dem Verfassungsgericht dankbar, dass es in aller Deutlichkeit herausgearbeitet hat, dass die Wahlkreiseinteilung nicht der Willkür ausgesetzt war und für parteipolitische Spielchen missbraucht wurde. Dem Verfassungsgericht bin ich dankbar für die klare Aussage dass die Neueinteilung der Wahlkreise in keinster Weise zu beanstanden ist und sachgerecht erfolgte. Die Neueinteilung war aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, dies wird auch klar vom Verfassungsgericht betont. Herr Seekatz hatte mit persönlichen Angriffen versucht etwas anderes darzustellen. Der jetzt bestätigte Vorschlag ist parteipolitisch ausgeglichen, so das Verfassungsgericht. Der Gegenvorschlag von Herr Seekatz hätte einen erheblichen einseitigen für ihn bedeutet.  Der Beschwerdeführer hat es jetzt auf 28 Seiten schwarz auf weiß, dass seine Vorschläge einzig darauf gezielt hätten, sich einen eigenen parteipolitischen Vorteil zu verschaffen.

 
 

Bürgerservice

Termine im Rahmen der Sprechstunden von Hendrik Hering in seinem Wahlkreisbüro finden aktuell nach Absprache statt. Das Abgeordnetenbüro in Hachenburg steht Ihnen selbstverständlich für eine Terminvereinbarung bzw. für Ihr Anliegen jederzeit zur Verfügung. Mit einem Klick finden Sie den Kontakte: Abgeordnetenbüro 

Hendrik Hering TV

06.07.2022 Gedenken an Ahrkatahstrophe

22.08.2018 30.Jahrestag Ramstein-Katastrophe

22.03.2018 Worte zum Tod Kardinal Lehmanns

Counter

Besucher:1147296
Heute:295
Online:11