„Der Kommunalbericht 2011 des Landesrechungshofes macht erneut deutlich, dass die Kommunen in Rheinland-Pfalz mit einer prekären Haushaltslage umgehen müssen. Das Land hat hier in den letzten Jahren stabilisierend eingegriffen – mit dem Stabilisierungsfonds, der Erhöhung des Anteils der Schlüsselzuweisungen, der Erhöhung des Soziallastenansatzes und der Zinsgarantie. Vor allem der auf den Weg gebrachte Entschuldungsfonds wird eine Verbesserung der kommunalen Finanzsituation bringen und die Kassenkredite der Kommunen rund 3,8 Mrd. Euro bis 2026 abbauen.
Das Land trägt mit eigenen Mitteln zu einem Drittel zu diesem Schuldenabbau bei“, so Hendrik Hering, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Hans-Jürgen Noss, innenpolitischer Sprecher.
Die rot-grüne Koalition verfolge einen konsequenten Weg und leite konsequent Maßnahmen ein, um den Kommunen zur Seite zu stehen. „Deshalb lassen wir auch in einem umfassenden Gutachten die Notwendigkeiten einer grundlegenderen Reform des Kommunalen Finanzausgleichs untersuchen. Diese Reform wird in dieser Legislaturperiode von uns umgesetzt werden“, so Hering und Noss.
„Wir erwarten, dass die CDU ihrerseits ihre Forderungen mit vernünftigen Finanzierungsvorschlägen versieht. Wenn sie aber schon nicht mit eigenen substantiellen Vorschlägen aufwarten kann, dann sollte sie wenigstens auf die von ihren Parteifreunden geführte Bundesregierung Einfluss nehmen. Diese ist gerade mit ihrem gegen alle Vernunft aufrecht erhaltenen Vorhaben gescheitert, die wichtigste Finanzierungsquelle der Kommunen, die Gewerbesteuer, abzuschaffen, statt sie im Interesse der Kommunen zu reformieren, um sie konjunkturunabhängiger zu gestalten.
Darüber hinaus ist es unverständlich, dass Klöckner und Beilstein die Bundesregierung dafür feiern, dass sie ab 2014 die Kosten der Grundsicherung im Alter übernehmen wolle. Sie wird damit doch nur zumindest zum Teil ihrer Verantwortung für Kosten gerecht, die sie den Kommunen aufgebürdet hatte. Und mitfinanziert wird dies wiederum von niemand anderem als den Ländern, die dafür auf ursprünglich ihnen zustehende Umsatzsteueranteile verzichtet haben“, unterstreichen Hering und Noss.